KTQ im Bereich Rehabilitation

KTQ-Katalog 1.1 von der BAR zugelassen!
Die KTQ-GmbH ist zur Zertifizierung von Rehabilitationskliniken von der BAR nach § 20 Abs. 2a SGB IX zugelassen. Es gilt der Katalog Version 1.1. Wir informieren Sie gern über weitere Durchführungsmodi. Abonnieren Sie dazu unseren
» Newsletter.
Einrichtungen, die sich zertifizieren lassen möchten
beachten bitte dazu die
» » Informationen der BAR zu den Anforderungen nach §20 (Link zur BAR)
Für Fragen zum Anerkennungsverfahren der BAR möchten wir Sie auf drei Informationsmöglichkeiten der BAR hinweisen:
» » Vereinbarung zum internen QM nach §20 Abs. 2a SGB IX (Link zur BAR)
» » FAQ - häufig gestellte Fragen (Link zur BAR)
» » BAR-anerkannte rehabilitationsspezifische Verfahren (Link zur BAR)
Das KTQ-Verfahren Rehabilitation Version 1.1 ist an Position 7 gelistet.
Die Informationen auf dieser Seite zum Verfahren Rehabilitation werden überarbeitet!
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die aktuellen Informationen über den KTQ-Newsletter zu beziehen.
KTQ-Preisliste für den Bereich Rehabilitation
Die Preise für eine Zertifizierung im Bereich Rehabilitation sind abhängig von der
» » Visitationsdauer und setzen sich zusammen aus einem variablen Betrag für die Dienstleistung der Zertifizierungsstellen, den feststehenden Beträgen für die KTQ-Visitoren sowie dem fixen Betrag für die Zertifikatvergabe an die KTQ-GmbH. Nähere Informationen finden Sie in der » » Preisliste für die Zertifizierung im Bereich Rehabilitation.

