KTQ im Bereich der Rehabilitation
Mit der KTQ-Zertifizierung auf Basis des » KTQ-Katalogs Rehabilitation 1.1 können Rehabilitationskliniken die von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) festgelegten Qualitätskriterien für die Zertifizierung stationärer Rehabilitationseinrichtungen entsprechend der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX vom 01. September 2009 erfüllen.

KTQ-Katalog 1.1 ist von der BAR zugelassen
Die KTQ-GmbH ist zur Zertifizierung von Rehabilitationskliniken von der BAR nach § 20 Abs. 2a SGB IX zugelassen. Es gilt der KTQ-Katalog für Rehabilitationseinrichtungen in der Version 1.1..
Einrichtungen, die sich zertifizieren lassen möchten
beachten bitte dazu, die
» Informationen der BAR zu den Anforderungen nach §20 (Link zur BAR).
Für Fragen zum Anerkennungsverfahren der BAR
möchten wir Sie auf folgende » Informationsmöglichkeiten der BAR hinweisen:
- Vereinbarung zum internen QM nach §20 Abs. 2a SGB IX
- FAQ - häufig gestellte Fragen
- BAR - anerkannte rehabilitationsspezifische Verfahren. Das KTQ-Verfahren Rehabilitation Version 1.1 ist an Position 7 gelistet.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die aktuellen Informationen über den KTQ-» Newsletter zu beziehen.

